Tarifvertrag metall gehaltsgruppen
Die Beschäftigten der früheren Beschäftigungsgruppen 1 bis 6 müssen je nach Tätigkeit den Beschäftigungsgruppen A bis H im Rahmen des neuen Beschäftigungsgruppensystems zugeordnet werden. Sie werden im nächsthöheren Mindestlohn der jeweiligen Beschäftigungsgruppe im Tarifvertrag eingestuft, bei dem frühere Dienstjahre unerheblich sind – der Arbeitnehmer wird immer dem ersten Jahr der neuen Stufe zugeordnet. Solche…